Globale Arbeit, lokale Gesetze: 3 Fallen, die du kennen musst. – Kompletter Guide 2025

Globale Arbeit, lokale Gesetze: 3 Fallen, die du kennen musst. – Kompletter Guide 2025

Globale Arbeit, lokale Gesetze: 3 Fallen, die du kennen musst

Ein weit verbreiteter Mythos: Viele Remote Worker glauben, dass sie von überall auf der Welt arbeiten können, solange sie einen Schweizer Arbeitsvertrag haben. Die Realität ist deutlich komplexer. Sobald du deine Arbeit von einem anderen Land aus verrichtest, betrittst du ein rechtliches Labyrinth aus Steuerverpflichtungen, Sozialversicherungsregeln und lokalen Arbeitsgesetzen. Was in der ist, kann im Nachbarland zu erheblichen Bussgeldern führen. Remote Schweiz unterstützt Arbeitgeber und Arbeitnehmer dabei, diese Fallstricke zu vermeiden und rechtssicher remote zu arbeiten.

Falle 1: Die unterschätzte Sozialversicherungsfalle – Wo bist du wirklich versichert?

Viele Remote Worker und ihre Arbeitgeber gehen davon aus, dass die Schweizer Sozialversicherung automatisch weiterhin gültig ist – das ist ein kostspieliger Irrtum. Das Territorialitätsprinzip besagt, dass das Sozialversicherungsrecht des Landes gilt, in dem du tatsächlich arbeitest. Wenn du mehr als 49,9 Prozent deiner Arbeitszeit im in einem Nachbarland (, Frankreich, Italien oder Liechtenstein) verbringst, greift zwar eine spezielle Regelung. Doch sobald du diese Grenze überschreitest oder in anderen Ländern arbeitest, unterliegen du und dein Arbeitgeber potenziell dem lokalen Sozialversicherungssystem. Das Problem: Doppelversicherungen entstehen, Beitragslücken entstehen, oder du verlierst Ansprüche. Besonders tückisch ist die fehlende – viele Arbeitgeber erkennen die Pflicht nicht, ihre Mitarbeitenden bei lokalen Sozialversicherungsträgern anzumelden. Remote Jobs Schweiz empfiehlt, vor jeder längerfristigen Remote-Arbeit im Ausland eine Bescheinigung A1 bei der zuständigen Schweizer Stelle einzuholen. Diese dokumentiert, dass du weiterhin im Schweizer System versichert bist – zumindest für die ersten 25 Tage pro Kalenderquartal.

Falle 2: Die Steuerfalle – 183 Tage und die unsichtbare Betriebsstätte

Die 183-Tage-Regel ist berüchtigt und oft missverstanden. Viele glauben, dass sie erst nach 183 Arbeitstagen im Ausland Steuern zahlen müssen – doch das ist nicht die ganze Geschichte. In vielen Ländern besteht bereits eine Steuerpflicht, lange bevor diese Grenze erreicht ist. Noch tückischer: Manche zählen nicht nur Arbeitstage, sondern auch Wochenenden und Feiertage. Portugal beispielsweise hat deutlich strengere Regeln als der internationale Standard. Dazu kommt das Konzept der „Betriebsstätte». Wenn du regelmäßig von einem festen Ort (beispielsweise einem gemieteten Büro oder sogar deinem Homeoffice) aus arbeitest, können lokale Steuerbehörden argumentieren, dass dein Arbeitgeber eine Betriebsstätte im Land hat – und damit Unternehmenssteuer schuldig wird. Die Folge: Nachzahlungen, Strafzinsen und Bussgelder. Laut SECO müssen diese rechtlichen Fragen unbedingt vorab geklärt werden, besonders in Ländern ohne etablierte Remote-Work-Vereinbarungen mit der Schweiz.

Falle 3: Die Arbeitsgesetz-Falle – Lokale Regeln schlagen Schweizer Verträge

Das Schweizer Arbeitsgesetz endet an der Landesgrenze – das ist das Territorialitätsprinzip in seiner reinsten Form. Wenn du von Spanien, Thailand oder Kanada aus arbeitest, gelten nicht die Schweizer Bestimmungen zu Ruhezeiten, , Nachtarbeit oder Höchstarbeitszeiten. Stattdessen gilt das Arbeitsrecht des Landes, in dem du physisch tätig bist. Das kann zu erheblichen Konflikten führen: Was in der Schweiz eine normale Überstundenregelung ist, kann in einem anderen Land gesetzlich verboten sein. Besonders problematisch ist, dass viele Schweizer Arbeitgeber diese lokalen Gesetze gar nicht kennen – und ihre Remote Worker daher unwissentlich in illegale Arbeitssituationen bringen. Ein weiteres Risiko: Datenschutz und Datensicherheit. Manche Arbeitgeber verbieten in bestimmten Ländern komplett, weil die lokalen Datenschutzstandards nicht ausreichend sind. Remote Jobs Schweiz rät dringend, solche Fragen vor der Einstellung zu klären und im Arbeitsvertrag festzuhalten, welches Arbeitsrecht gilt und in welchem Umfang Remote Work erlaubt ist.

Wie unterscheidet sich Remote Work von einer Geschäftsreise?

Eine wichtige Unterscheidung: Wenn du mit einem Schweizer Arbeitsvertrag weniger als 90 Tage pro Kalenderjahr im Ausland arbeitest, kann dies als Geschäftsreise klassifiziert werden – mit deutlich weniger bürokratischen Hürden. Sobald du die 90-Tage-Grenze überschreitest oder regelmäßig von einem festen Ort aus arbeitest, greift die volle Komplexität der internationalen Arbeitsgesetze. Die genaue Abgrenzung hängt vom Land, der Häufigkeit und der Art der Tätigkeit ab.

Welche Länder haben spezielle Vereinbarungen mit der Schweiz?

Die Schweiz hat mit ihren Nachbarländern Deutschland, Frankreich, Italien und Liechtenstein spezielle Vereinbarungen getroffen, die Remote Work bis zu 49,9 Prozent der Arbeitszeit ermöglichen, ohne dass du automatisch dem lokalen Sozialversicherungssystem unterliegen. Für andere EU/EFTA-Länder gelten die europäischen Koordinationsregelungen. Mit über 50 Staaten weltweit hat die Schweiz bilaterale Sozialversicherungsabkommen geschlossen – doch diese unterscheiden sich erheblich in ihren Bedingungen. Remote Jobs Schweiz empfiehlt, vor jeder Workation die spezifischen Bedingungen des Ziellandes zu prüfen.

Was sollte im Arbeitsvertrag stehen, um Probleme zu vermeiden?

Ein rechtssicherer Arbeitsvertrag sollte klar festhalten: (1) in welchem Umfang Remote Work möglich ist, (2) welches Arbeitsrecht gilt, (3) wie Sozialversicherungen geregelt sind, und (4) welche Datenschutzanforderungen erfüllt sein müssen.


JETZT KOSTENLOSES MEETING VEREINBAREN!

Für Firmen: Möchten Sie als Unternehmen Ihre Remote-Teams optimal aufstellen, ortsunabhängige Positionen erfolgreich besetzen und Ihre Employer Brand stärken? Lorenz Ramseyer begleitet Sie umfassend – von der effizienter Stellenausschreibungen über zielgerichtetes Candidate Sourcing / Recruiting bis hin zu massgeschneiderter Remote-Work-Beratung. Für Remote Job Suchende: Sie suchen den perfekten Homeoffice-Job und wollen mit professioneller Unterstützung überzeugen? Sichern Sie sich jetzt Ihr kostenloses Erstgespräch und erhalten Sie massgeschneidertes Coaching für Bewerbung, Interview und Onboarding. Vereinbaren Sie jetzt Ihren kostenlosen und unverbindlichen 15-Minuten-Strategie-Call mit Lorenz Ramseyer, Remote-Work Consultant und AI Stratege (Website | LinkedIn).

👉 Entdecken Sie neue Remote Jobs: besuchen Sie remoteworkjobs.ch und sichern Sie sich Ihren Wettbewerbsvorsprung!

Über den Autor

Lorenz Ramseyer is a Remote Work Consultant and President of the Swiss Digital Nomads Association. He has been intensively involved with the concept of location-independent working since 2006 and today supports teams in successfully switching from the office to hybrid or remote work. Ramseyer originally trained as a teacher and later trained as an IT project manager. He holds an MAS in Social Informatics and is Managing Director of the remote work agency BERGSPITZ media. He offers strategy workshops on remote work, holds keynote speeches on the future of work and is a guest lecturer at various universities.

Founder and operator of the following platforms:

Agentur für Remote Work
Remote Work Jobs
Remote Work Skills
Company Retreats Switzerland
Coliving Switzerland
Digitale Nomaden Schweiz