So bleibst du DSGVO-konform, auch wenn dein Team weltweit arbeitet. – Detaillierte Antworten und Tipps

So bleibst du DSGVO-konform, auch wenn dein Team weltweit arbeitet. – Detaillierte Antworten und Tipps

So bleibst du DSGVO-konform, auch wenn dein Team weltweit arbeitet

Immer mehr Unternehmen in der Schweiz und Deutschland ermöglichen ihren Mitarbeitern, von überall auf der Welt zu arbeiten. Das klingt nach maximaler Flexibilität – bis die erste Frage auftaucht: Ist das eigentlich rechtlich erlaubt? Besonders wenn es um sensible Unternehmensdaten geht, wird es kompliziert. Die (-Grundverordnung) macht keine Ausnahmen für Remote-Arbeiter im Ausland. Wer hier nicht aufpasst, riskiert hohe Bußgelder und den Vertrauensverlust bei Kunden und Mitarbeitern. In diesem FAQ-Artikel zeigen wir dir, wie du DSGVO-Compliance mit globalem Remote Work vereinbarst – und worauf Arbeitgeber wirklich achten müssen.

Darf mein Team überhaupt aus dem Ausland arbeiten?

Rechtlich gibt es weder ein generelles Verbot noch ein automatisches Recht auf Auslandsarbeit. Das bedeutet: Du als Arbeitgeber entscheidest, ob und unter welchen Bedingungen Remote Work aus dem Ausland möglich ist. Allerdings solltest du klare Regelungen treffen – etwa zur Dokumentation der Arbeitszeit, zur Verschwiegenheitspflicht und zu Informationspflichten über den Aufenthaltsort deiner Mitarbeitenden. Besonders wichtig ist eine schriftliche Vereinbarung, die festlegt, welche Arbeitsmittel zur Verfügung stehen, wie lange der Auslandsaufenthalt dauern darf und ob eine Rückkehrpflicht besteht. So vermeidest du später Missverständnisse und schaffst Rechtssicherheit für beide Seiten. Viele Unternehmen, die in der Schweiz anbieten, nutzen solche Richtlinien als Standard – das hat sich bewährt.

Welche Länder sind datenschutzrechtlich unkompliziert?

Für Mitarbeitende in der Europäischen Union, dem EWR (Norwegen, Island, Liechtenstein) oder in Ländern mit Angemessenheitsbeschluss ist die Sache relativ einfach: Dort gilt die DSGVO oder ein vergleichbares Schutzniveau. Das bedeutet, dass die Datenschutzanforderungen harmonisiert sind und du weniger zusätzliche Schutzmaßnahmen treffen musst. wie Australien und Kanada gelten in der EU als Länder mit angemessenem Datenschutzniveau, was ebenfalls Compliance erleichtert. Problematisch wird es erst bei sogenannten Drittländern außerhalb dieser Bereiche – dort brauchst du zusätzliche Vorkehrungen. Remote Jobs berät Unternehmen regelmäßig zu dieser Frage und hilft dabei, die richtigen Länder-Kategorien zu identifizieren.

Was muss ich bei Drittländern beachten?

Sobald deine Mitarbeitenden in Ländern arbeiten, die kein vergleiches Datenschutzniveau haben, greift die DSGVO streng durch. Du brauchst dann sogenannte Standardvertragsklauseln (SCC) für jede Datenübertragung. Das sind vertraglich festgelegte Garantien, die der EU-Kommission genügen. Zusätzlich solltest du technische Sicherheitsmaßnahmen implementieren: VPN-Verbindungen, Zwei-Faktor-Authentifizierung, verschlüsselte Datenübertragung und zentrale Datenspeicherung im Inland. Auch der sogenannte CLOUD Act sorgt für Unsicherheit, da US-Behörden potenziell auf Daten von US-Unternehmen zugreifen können – auch wenn sie in Europa gespeichert sind. Eine Risikoabwägung für jedes Zielland ist daher essentiell.

Welche technischen Sicherheitsmaßnahmen sind Pflicht?

Die Antwort lautet: Es kommt auf das Risiko an. Je unsicherer das Land datenschutzrechtlich ist, desto robuster müssen deine Maßnahmen sein. Grundlegend solltest du folgende Punkte umsetzen: – VPN-Verbindungen: Zugriffe auf die Firmen-IT-Infrastruktur nur über getestete und sichere VPN-Lösungen – Verschlüsselte Kommunikation: und Datenübertragungen nach aktuellem Stand der Technik verschlüsseln – Zentrale Datenspeicherung: Daten sollten zentral im Inland gespeichert sein und nur bei Bedarf heruntergeladen werden – Physische Sicherheit: IT-Geräte müssen entweder bei sich oder in zugangsgesperrten Räumen verwahrt sein – Sichtschutzfolie: Bei mobiler Arbeit in öffentlichen Räumen verwenden Diese Maßnahmen sind nicht optional – sie gehören zu den „technischen und organisatorischen Maßnahmen» (TOM), die die DSGVO verlangt.

Muss ich meine Mitarbeitenden vorher informieren?

Ja, absolut. Transparenz ist ein Grundprinzip der DSGVO. Deine Mitarbeitenden müssen wissen, dass du ihre Daten verarbeitest, wie lange diese gespeichert werden und welche Sicherheitsmaßnahmen gelten. Das gilt besonders, wenn sie aus dem Ausland arbeiten – denn dort können unterschiedliche Gesetze gelten. Am besten erstellst du eine klare Datenschutzrichtlinie für Remote Work, die deine Mitarbeitenden verstehen. Erkläre ihnen, warum bestimmte Länder erlaubt sind und andere nicht, welche Tools sie nutzen dürfen und wie sie mit sensiblen Daten umgehen. Niemand ist geholfen, wenn Mitarbeitende später sagen: „Das habe ich nicht gewusst oder mir nicht gesagt bekommen.»

Wie dokumentiere ich Compliance bei globalem Remote Work?

Dokumentation ist dein bester Freund bei DSGVO-Compliance. Du solltest folgende Punkte festhalten: – Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) für jedes Zielland – Datenverarbeitungsverträge mit klaren Klauseln für Auslandsarbeit – Genehmigungen und Einwilligungen der Mitarbeitenden – Sicherheitsmaßnahmen, die du implementiert hast – Schulungen für Mitarbeitende zu Datenschutz und IT-Sicherheit Viele Unternehmen nutzen dafür ein Datenschutz-Management-System, das alle Prozesse zentralisiert und nachverfolgbar macht. Das macht nicht nur Kontrollen einfacher, sondern zeigt auch im Falle einer Prüfung, dass du verantwortungsvoll handelst.

Welche Rolle spielen Datenbearbeitungsverträge?

Datenbearbeitungsverträge (auch „Auftragsverarbeitungsverträge» genannt) sind essentiell, wenn du externe Dienstleister nutzt – etwa Cloud-Anbieter oder -Software-Unternehmen.


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Über den Autor

Lorenz Ramseyer is a Remote Work Consultant and President of the Swiss Digital Nomads Association. He has been intensively involved with the concept of location-independent working since 2006 and today supports teams in successfully switching from the office to hybrid or remote work. Ramseyer originally trained as a teacher and later trained as an IT project manager. He holds an MAS in Social Informatics and is Managing Director of the remote work agency BERGSPITZ media. He offers strategy workshops on remote work, holds keynote speeches on the future of work and is a guest lecturer at various universities.

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